Schallimmissions- und Schattenwurfgutachten

Bei Windenergieanlagen handelt es sich hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Immissionen um genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Aus diesem Grund wird von den zuständigen Genehmigungsbehörden bei jedem Windparkprojekt die Bestimmungen der Schall- und Schattenwurfimmissionen in der schutzwürdigen Umgebung der Windenergieanlagen gefordert.


Unsere Leistungen im Einzelnen:

Schallimmissionsprognose nach TA-Lärm / DIN ISO 9613-2

Schattenwurfprognose nach LAI


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