Bei Windenergieanlagen handelt es sich hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Immissionen um genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Aus diesem Grund wird von den zuständigen Genehmigungsbehörden bei jedem Windparkprojekt die Bestimmungen der Schall- und Schattenwurfimmissionen in der schutzwürdigen Umgebung der Windenergieanlagen gefordert.

Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Standortbesichtigung
- Aufnahme / Bestimmung von maßgeblichen Immissionsorten
Schallimmissionsprognose nach TA-Lärm / DIN ISO 9613-2
- Aufnahme von neuen und bereits existierenden Windenergieanlagen und deren Schallleistungspegeln
- Klärung gewerblicher Vorbelastungen, Einholung von Flächennutzungsplänen, Berücksichtigung von Ländererlassen
- Schallausbreitungsrechnung (z. B. WindPRO Modul Decibel) für die weiträumige Umgebung des Standortes. Darstellung der Vor-, Zusatz-, und Gesamtbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten sowie aller Teilimmissionspegel
- Gutachten: Bewertung der Ergebnisse, Qualität der Prognoseergebnisse, detaillierte Unsicherheitsbetrachtung, Darstellung aller Ergebnisse und Verfahren in Berichtsform
Schattenwurfprognose nach LAI
- Berechnung der maximal möglichen und der meteorologisch wahrscheinlichen Beschattungsdauer an den Immissionsorten (z. B. WindPRO Modul Shadow)
- Erstellung von Schattenwurfkarten (Vor-, Zusatz-, und Gesamtbelastung) für die Umgebung des Projektstandortes
- Gutachten: Darstellung aller Ergebnisse und Verfahren in Berichtsform
MeteoServ – Spessartring 7, 61194 Niddatal
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